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Beraterregistrierung von externer Homepage

Um das Nürnberger Firmenportal und somit ein eigenes beraterbezogenes bAV-Service-Portal nutzen zu können, registriert sich der Berater beim Portalanbieter ePension GmbH & Co. KG.

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Arbeitgeberregistrierung von externer Homepage

Um das Nürnberger Firmenportal und somit ein eigenes firmenbezogenenes AG-Portal nutzen zu können, registriert sich ein Arbeitgeber beim Portalanbieter ePension GmbH & Co. KG. Dabei wird eine Auftragsdatenvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und ePension geschlossen. Das Vertragsverhältnis ist für den Arbeitgeber völlig kostenfrei.

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Berater lädt Arbeitgeber ein

Sie können den von Ihnen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge betreuten Arbeitgeber zum Nürnberger-Service-Portal einladen und einen Zugang zu seinem AG-Portal erbitten. So können Sie im Rahmen der Ihnen vom AG zugewiesenen Rechte auf sein AG-Portal und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.

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Berater lädt Sachbearbeiter ein

Sie können für Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die für die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung zuständig sind Zugänge zu Ihrem bAV-Service-Portal anlegen. Darüber kann der Mitarbeiter im Rahmen der ihm zugewiesenen Rechte auf Ihr Portal sowie die von Ihnen vorbestimmten AG-Portale Ihrer Klienten und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.

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Arbeitgeber lädt Berater ein

Werden Sie im Bereich der betrieblichen Altersversorgung von einem Berater oder Vermittler betreut, können Sie diesem einen Zugang zu Ihrem AG-Portal gewähren. Der neu eingerichtete Zugang kann anschließend im Rahmen der ihm zugewiesenen Rechte auf Ihr Portal und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.

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Arbeitgeber lädt Sachbearbeiter ein

Für Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die für die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Haus zuständig sind, kann ein Zugang zu Ihrem AG-Portal eingerichtet werden. Darüber kann der Mitarbeiter im Rahmen der ihm zugewiesenen Rechte auf Ihr Portal und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.

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Arbeitgeber lädt externen Dienstleister ein

Für externe Dienstleister Ihres Unternehmens (z. B. Steuerberater, externe Lohnbüros) können Sie einen Zugang zu Ihrem AG-Portal anlegen. Darüber kann der Dienstleister im Rahmen der ihm zugewiesenen Rechte auf Ihr Portal und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.

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