Arbeitgeberregistrierung von externer Homepage
Um das Nürnberger Firmenportal und somit ein eigenes firmenbezogenenes AG-Portal nutzen zu können, registriert sich ein Arbeitgeber beim Portalanbieter ePension GmbH & Co. KG. Dabei wird eine Auftragsdatenvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und ePension geschlossen. Das Vertragsverhältnis ist für den Arbeitgeber völlig kostenfrei.
Berater lädt Arbeitgeber ein
Sie können den von Ihnen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge betreuten Arbeitgeber zum Nürnberger-Service-Portal einladen und einen Zugang zu seinem AG-Portal erbitten. So können Sie im Rahmen der Ihnen vom AG zugewiesenen Rechte auf sein AG-Portal und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.
Berater lädt Sachbearbeiter ein
Sie können für Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die für die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung zuständig sind Zugänge zu Ihrem bAV-Service-Portal anlegen. Darüber kann der Mitarbeiter im Rahmen der ihm zugewiesenen Rechte auf Ihr Portal sowie die von Ihnen vorbestimmten AG-Portale Ihrer Klienten und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.
Arbeitgeber lädt Berater ein
Werden Sie im Bereich der betrieblichen Altersversorgung von einem Berater oder Vermittler betreut, können Sie diesem einen Zugang zu Ihrem AG-Portal gewähren. Der neu eingerichtete Zugang kann anschließend im Rahmen der ihm zugewiesenen Rechte auf Ihr Portal und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.
Arbeitgeber lädt Sachbearbeiter ein
Für Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die für die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Haus zuständig sind, kann ein Zugang zu Ihrem AG-Portal eingerichtet werden. Darüber kann der Mitarbeiter im Rahmen der ihm zugewiesenen Rechte auf Ihr Portal und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.
Arbeitgeber lädt externen Dienstleister ein
Für externe Dienstleister Ihres Unternehmens (z. B. Steuerberater, externe Lohnbüros) können Sie einen Zugang zu Ihrem AG-Portal anlegen. Darüber kann der Dienstleister im Rahmen der ihm zugewiesenen Rechte auf Ihr Portal und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.